Nach dem Brexit: Was sich geändert hat
Seit dem 1. Januar 2021 sind britische Staatsbürger keine EU-Bürger mehr und müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, um in Spanien zu kaufen und zu wohnen. Allerdings gibt es keine Einschränkung für britische Staatsbürger beim Immobilienkauf in Spanien.
Schritt 1: NIE beantragen
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jede finanzielle Transaktion in Spanien erforderlich.
- Beantragung beim spanischen Konsulat in London oder persönlich bei einer Polizeistation in Spanien.
- Erforderlich: Reisepass, Formular EX-15, Nachweis des Grundes und Gebühr (~12 EUR).
Steuern und Kaufnebenkosten
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Region Valencia:
| ITP (Grunderwerbsteuer) | 10% des Kaufpreises |
| AJD (Urkundensteuer) | 1,5% (nur Neubau) |
| Notar | 0,5% - 1% |
| Grundbuch | 0,3% - 0,5% |
| Anwalt | ~1% (sehr empfohlen) |
| Plusvalía (Wertzuwachssteuer) | ~0,5% - 1% |
Geschätzte Gesamtkosten: 12% bis 14% des Kaufpreises.
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