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Immobilienkauf in Spanien als britischer Staatsbürger

Nach dem Brexit: Was sich geändert hat

Seit dem 1. Januar 2021 sind britische Staatsbürger keine EU-Bürger mehr und müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, um in Spanien zu kaufen und zu wohnen. Allerdings gibt es keine Einschränkung für britische Staatsbürger beim Immobilienkauf in Spanien.

Schritt 1: NIE beantragen

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jede finanzielle Transaktion in Spanien erforderlich.

  • Beantragung beim spanischen Konsulat in London oder persönlich bei einer Polizeistation in Spanien.
  • Erforderlich: Reisepass, Formular EX-15, Nachweis des Grundes und Gebühr (~12 EUR).

Steuern und Kaufnebenkosten

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Region Valencia:

ITP (Grunderwerbsteuer)10% des Kaufpreises
AJD (Urkundensteuer)1,5% (nur Neubau)
Notar0,5% - 1%
Grundbuch0,3% - 0,5%
Anwalt~1% (sehr empfohlen)
Plusvalía (Wertzuwachssteuer)~0,5% - 1%

Geschätzte Gesamtkosten: 12% bis 14% des Kaufpreises.

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