Jeder Ausländer kann in Spanien Immobilien kaufen
Es gibt keine Nationalitätsbeschränkung für den Immobilienkauf in Spanien. Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger können Immobilien erwerben. Was sich unterscheidet, sind die Aufenthaltsanforderungen und steuerlichen Formalitäten.
Erforderliche Dokumente
NIE (Ausländer-Identifikationsnummer)
Obligatorisch für jede finanzielle Transaktion. Beantragung beim spanischen Konsulat oder bei der Nationalpolizei in Spanien.
Spanisches Bankkonto
Erforderlich für Steuerzahlungen, Nebenkosten, Gemeinschaftsgebühren und die Hypothek.
Unabhängiger Anwalt
Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt prüft Schulden, Belastungen und die Rechtmäßigkeit der Immobilie.
Steuern und Kaufnebenkosten in der Region Valencia
Bestandsimmobilie
| ITP (Grunderwerbsteuer) | 10% des beurkundeten Kaufpreises |
| Notar | 0,5% - 1% |
| Grundbuchamt | 0,3% - 0,5% |
| Anwalt | ~1% |
| Plusvalía | ~0,5% - 1% |
Neubau
| IVA (Mehrwertsteuer) | 10% |
| AJD (Urkundensteuer) | 1,5% |
Kalkulieren Sie zusätzlich 12% bis 14% des Kaufpreises für alle Nebenkosten.
Golden Visa (Mindestinvestition 500.000 EUR)
Für Nicht-EU-Bürger bietet die Golden Visa eine Aufenthaltsgenehmigung bei einer Immobilieninvestition von mindestens 500.000 EUR. Sie beinhaltet eine Arbeitserlaubnis und Familienzusammenführung.
Wichtig (2026): Das Golden-Visa-Programm wird derzeit von der spanischen Regierung überprüft und könnte geändert oder abgeschafft werden.
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