Vorteile als EU-Bürger
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in Spanien Immobilien zu kaufen und ohne Visum dort zu wohnen. Der Prozess ist deutlich einfacher als für Nicht-EU-Bürger.
- Kein Visum erforderlich, um in Spanien zu leben.
- Sie können die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger (grüne Karte) beantragen, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten.
- Zugang zu Hypotheken zu gleichen Konditionen wie Einwohner (bis zu 80% des Schätzwertes).
- Freie Arbeitserlaubnis in Spanien.
Schritt 1: NIE beantragen
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jede finanzielle Transaktion in Spanien obligatorisch.
- Beantragung beim spanischen Konsulat in Berlin, München, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg.
- Oder persönlich bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der Nationalpolizei in Spanien.
- Erforderlich: Reisepass oder Personalausweis, Formular EX-15 und Gebühr (~12 EUR).
- Bearbeitungsdauer: in der Regel 1-3 Wochen.
Schritt 2: Bankkonto und Finanzierung
Sie benötigen ein spanisches Bankkonto. Als EU-Bürger erhalten Sie die gleichen Konditionen wie Spanier:
- Hypothek bis zu 80% des Schätzwertes für den Erstwohnsitz.
- Zinssätze: zwischen 2,5% und 4% (variabel oder fest).
- Maximale Laufzeit: 25-30 Jahre.
Deutsche Bank Spanien und andere Banken bieten deutschsprachige Beratung an.
Steuern und Kaufnebenkosten
Steuern und Nebenkosten in der Region Valencia:
| ITP (Grunderwerbsteuer) | 10% des beurkundeten Kaufpreises |
| AJD (Urkundensteuer) | 1,5% (nur bei Neubau mit IVA) |
| Notar | 0,5% - 1% |
| Grundbuchamt | 0,3% - 0,5% |
| Anwalt | ~1% (empfohlen) |
| Plusvalía (Wertzuwachssteuer) | ~0,5% - 1% |
Geschätzte Gesamtkosten: 12% bis 14% des Kaufpreises.
Steuerliche Aspekte zwischen Spanien und Deutschland
Spanien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
- Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien werden in Spanien besteuert (IRNR mit 19% für EU-Einwohner).
- In Deutschland müssen diese Einkünfte erklärt werden, wobei die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt gilt.
- Veräußerungsgewinne werden in Spanien besteuert und in der deutschen Steuererklärung mit Anrechnung der gezahlten Steuer berücksichtigt.
Aufenthalt bei längeren Aufenthalten
Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Altea zu leben:
- Beantragen Sie die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger bei der Ausländerbehörde (Frist: 3 Monate nach Ankunft).
- Erforderlich: NIE, Meldebestätigung (Empadronamiento), Krankenversicherung und Nachweis finanzieller Mittel.
- Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
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